Die regelmäßige Zahnkontrolle und die IP-Leistungen für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sind vollständige Kassenleistungen und damit für Eltern kostenfrei. Für Kinder unter 6 Jahren sind die zahnarztlichen Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderzahnarzt ebenfalls gesetzlich verankert und werden von der Krankenkasse übernommen. Zuzahlungen können anfallen, wenn auf Wunsch zusätzliche Privatleistungen wie eine professionelle Kinderzahnreinigung über das gesetzliche Maß hinaus durchgeführt werden. Das besprechen wir vorab offen mit den Eltern.